In der heutigen Welt haben sich verschiedenartige Stoffe, wie z. B. Kunststoffe, Textilien, aber auch Lacke und Reinigungsmittel etabliert und sind aus unseren Wohnungen und Arbeitsstätten nicht
mehr wegzudenken. Erleichtern doch diese unseren Alltag erheblich.
Bei einem Brand entwickeln genau diese Stoffe erhebliche Gase und Dämpfe, die dem Menschen plötzlich zur Gefahr werden. Aus diesem Grund können sich bei einem Brand in einer normalen
Wohnung erhebliche Schadstoffe, wie z. B. Kohlenmonoxid, Blausäure, Salzsäure und vieles mehr in den Brandgasen (Rauch) befinden.
Da aber eine schnelle und gezielte Brandbekämpfung im Gebäude erheblich zur Schadensminimierung beiträgt und die Feuerwehr auch zur Menschen- und Tierrettung ins Gebäude muss, ist es auch
notwenig, die Feuerwehrkräfte vor genau diesen Brandgasen zu schützen.
LM Markus Zwack
Atemschutzleiter
LM Florian Betz
stellv. Atemschutzleiter
Bei der Atemschutzausrüstung trägt der Feuerwehrmann auf dem Rücken eine Pressluftflasche welche an eine Atemschutzmaske angeschlossen wird und somit dem Feuerwehrmann eine eigene sogenannte
umluftunabhänige Luftversorgung verschafft. Damit ist es der Feuerwehr möglich in ein brennendes Gebäude einzudringen, um dort Menschen oder Tiere zu retten und den Brandherd zu suchen und diesen
dann gezielt zu löschen. Das bedeutet: Wo auch immer Atemgifte oder Sauerstoffmangel vorhanden ist, kann sich die Feuerwehr mit ihren Atemschutzgeräten schützen und gleichzeitig ihre Arbeit
verrichten.
Vorraussetzungen für Atemschutz
Einsätze unter Atemschutz bedeuten besondere Voraussetzungen für die Feuerwehrkräfte. Dies sind mitunter außergewöhnliche Situationen.
Der Schutzanzug muss hohen Temperaturen standhalten und der Einsatzkraft davor Schutz bieten. Darüber hinaus wiegt die Ausrüstung (Flaschen etc.) ca. 20 kg. Neben dem Gewicht schränkt die
Atemschutzmaske das Sehfeld erheblich ein. Der Rauch im Gebäude kann mitunter so dicht sein, dass der Feuerwehrmann seine eigene Hand vor dem Gesicht nicht sehen kann. Damit ist er teilweise so
gut wie blind und muss sich deshalb auf seine anderen Sinne wie Gehör und Tastsinn beschränken. Dazu kommt eine nicht zu unterschätzende Hitze und die sich daraus ergebenden zusätzlichen
Gefahren.
Deshalb muss jeder Feuerwehrmann, der Atemschutzgeräteträger werden will, sich einer besonderen ärztlichen Untersuchung unterziehen, die er in regelmäßigen Abständen (3 Jahre) wiederholen muss.
Er muss mindestens
18 Jahre alt sein und über eine erfolgreiche Feuerwehrgrundausbildung verfügen. Hat er all diese Voraussetzungen erfüllt, muss er erfolgreich einen Atemschutzgeräteträgerlehrgang absolvieren. Jedoch muss der Geräteträger anschließend weiterhin zusätzliche Übungen im laufenden Jahr besuchen, um so sich auf die Stresssituation im Einsatz bestmöglichst vorzubereiten.